
Zweiteiliger Auspuff in 2. Qualität, für alle Simson- Fahrzeuge mit geradem Auspuff. Geieignet z. B. für Auspuffrohr der Typen Star, Habicht, Sperber, S50, KR51 Schwalbe, S51, S60. Durch die Teilung des Auspuffes in Vorderstück und Endtopf ist eine gute Reinigung und Wartung möglich.
Dieser Auspuff ist nur in Verbindung mit dem Krümmer 32mm verwendbar.
Der Auspuff ist im
Durchlass vergrößert und mit
Druckschallkegel (Resonanzprinzip) ausgestattet, sowie
Doppelrohr-Endschalldämpfer. Die Leistungssteigerung beträgt 12 - 15%.
Durch die originale Optik bleibt das äußere Aussehen der SIMSON fast unverändert.
Die verminderte Qualität bedeutet, dass dieser Schalldämpfer außerliche Mängel aufweist, etwa Kratzer oder kleine Dellen. Dies ist vom Umtausch ausgeschlossen.
Rechtlicher Hinweis:
Dieser Artikel ist ausschließlich für Rennsport- oder Sammlerzwecke (Show & Shine) bestimmt und nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Der Einbau oder die Anbringung dieses Teils führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des jeweiligen Fahrzeugs. In bestimmten Fällen kann jedoch eine Einzelabnahme durch einen anerkannten Sachverständigen (z. B. von DEKRA, TÜV oder GTÜ) erfolgen, um eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere zu ermöglichen. Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel kein E-Prüfzeichen besitzt und somit nicht im Geltungsbereich der Straßenverkehrsordnung (StVO) zulässig ist.
Hinweis zur Einzelabnahme:
Eine Einzelabnahme ist erforderlich, wenn Fahrzeugteile ohne Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Teilegutachten verbaut werden. Dabei prüft ein amtlich anerkannter Sachverständiger die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs nach dem Umbau. Ohne diese Abnahme erlischt die Betriebserlaubnis, was auch den Versicherungsschutz beeinflussen kann. Die Kosten für eine Einzelabnahme variieren je nach Umfang der Änderungen und können mehrere hundert Euro betragen.
Wichtige Hinweise:
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Erlöschen der Betriebserlaubnis: Durch den Einbau nicht genehmigter Fahrzeugteile erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Dies kann zu Bußgeldern, Fahrverboten und dem Verlust des Versicherungsschutzes führen.
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Eintragungspflicht: Ohne entsprechende Eintragung dürfen solche Fahrzeugteile nicht im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden. Es ist ratsam, vor dem Einbau Rücksprache mit einem Sachverständigen zu halten.
Bitte stellen Sie sicher, dass alle Änderungen an Ihrem Fahrzeug den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, um einen sicheren und legalen Betrieb im Straßenverkehr zu gewährleisten.
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