Batterieverordnung

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien
---------------------------------------
Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien 
oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie 
gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):
 
 
Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
-----------------------------------------
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur 
Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine 
fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können 
Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort 
abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von 
Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung 
auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in 
unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter 
Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns 
zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der 
folgenden Adresse unentgeltlich abgeben:
 
 
 
        Ost2rad.de
        Inhaber: Hardy Lenk
        Carolagrüner Str. 14
        08304 Schönheide
        Deutschland
        E-Mail: firma@ost2rad.de
 
 
 
 
Bedeutung der Batteriesymbole
-----------------------------
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne 
gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht 
in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 
0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium 
oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter 
dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils 
eingesetzten Schadstoffes - dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht 
für Blei, und "Hg" für Quecksilber. 
 


 
Starterbatterien
----------------
Beim Verkauf von Starterbatterien gelten die folgenden Besonderheiten: 
Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern 
ein Pfand in Höhe von 7,50 EUR einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, 
wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Starterbatterie 
dem Verkäufer keine gebrauchte Starterbatterie zurückgibt. Der Kunde 
erhält beim Kauf einer Starterbatterie einen Pfandgutschein. Bei 
Rückgabe der alten Starterbatterie an einer vom öffentlich-
rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle, hat sich 
der Kunde mittels Stempel und Unterschrift die Entsorgung bestätigen 
zu lassen. Anschließend hat der Kunde die Möglichkeit, diese 
Bestätigung unter Angabe seiner Kundennummer zur Erstattung des Pfands 
an den Verkäufer zurückzuschicken. Alternativ kann der Kunde seine 
alte Starterbatterie zusammen mit dem Pfandschein zur Erstattung des 
Pfandes auch direkt beim Verkäufer abgeben. (Auf Grund der 
Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Batterie an den 
Verkäufer nicht zulässig.)
 

Zurück