Neues Luft-Filter-Öl als Spraydose von der Marke MOTUL. Ist speziell konzipiert für Schaumstoff-Luftfilter und Nass-Luftfilter in Motorrädern im Gelände-, Straßen- oder Quad-Einsatz. Das Öl sorgt für eine bessere Verbrennung und eine bessere Wirksamkeit des Luftfilters. Bindet Staub, Schlamm und Sand und sorgt somit für eine längere Lebensdauer des Motors. Verhindert das Eindringen von Wasse in den Filter. Den Luftfilter vor der Anwendung reinigen, anschließend mit einem Abstand von 20cm einsprühen und 10 Minuten trocknen lassen.
Inhalt: 400ml
Einstufung des Stoffs oder Gemischs Erfüllt die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und deren Adaptationen.
Aerosole, Kategorie 1 (Aerosol 1, H222 - H229).Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2 (Skin Irrit. 2, H315).Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 3 (Aquatic Chronic 3, H412).2.2.
Das Gemisch wird als Spray verwendet.Erfüllt die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und deren Adaptationen.
GEFAHR
Gefahrenhinweise:
H222Extrem entzündbares Aerosol.
H229Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
H315Verursacht Hautreizungen.
H412Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise - Allgemeines:
P101Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Sicherheitshinweise - Prävention:
P210Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenartenfernhalten. Nicht rauchen.
P211Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen.
P251Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch.
P264Nach Gebrauch die hände gründlich waschen.
P273Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Sicherheitshinweise - Lagerung:
P410 + P412Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen.
Sicherheitshinweise - Entsorgung
P501Entsorgung des Inhalts/des Behälters gemäß denörtlichen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften
Sonstige Gefahren:
Die Mischung enthält keine “sehr besorgniserregenden Stoffe" (SVHC) >= 0,1 % veröffentlich durch die European Chemical Agency (ECHA)gemäss dem Artikel 57 des REACH: http://echa.europa.eu/fr/candidate-list-tableDie Mischung entspricht nicht den an den PBT- und vPvB-Mischungen angewandten Kriterien, entsprechend dem Anhang XIII derREACH-Richtlinie (EG) Nr. 1907/2006.